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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08   

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https://dejure.org/2011,125192
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08 (https://dejure.org/2011,125192)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.03.2011 - L 9 U 185/08 (https://dejure.org/2011,125192)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. März 2011 - L 9 U 185/08 (https://dejure.org/2011,125192)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08
    Es ist jedoch erforderlich, dass der Versicherte im Unfallzeitpunkt einer versicherten Tätigkeit nachgeht, indem er betriebsdienliche Zwecke verfolgt oder zumindest eine Tätigkeit ausübt, die den Zwecken des Unternehmens zu dienen bestimmt ist (Urteil des BSG vom 7. September 2004, Az.: B 2 U 35/03 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08
    Dabei bedarf es für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung des vollen Beweises (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 13. August 2002, Az.: B 2 U 33/01 R - zitiert nach juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08
    Wird daher ein grundsätzlich Versicherter während der Arbeitszeit oder nach Arbeitsschluss auf der Betriebsstätte für eigene Zwecke und nicht im Interesse des Betriebes tätig, so begründet weder der zeitliche Zusammenhang mit der vorangegangenen Betriebstätigkeit noch der Umstand, dass sich der Unfall an einer Betreibseinrichtung ereignet hat, einen inneren Zusammenhang zwischen der zum Unfall führenden Verrichtung und der versicherten Tätigkeit (BSG vom 22. Januar 1976 - Az.: 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15).
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 36/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Werbung - humanitäre

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine gemischte Tätigkeit wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat, ist daher, ob die vorgesehene dienstliche Verrichtung nicht nur gelegentlich eines nicht versicherten Tätigwerdens stattfinden sollte, ob also diese Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (Urteil des BSG vom 8. Dezember 1998, Az.: B 2 U 36/97 R - zitiert nach juris; Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Auflage, Anm. 65 zu § 548 RVO sowie Anm. 6 zu § 550 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2001 - L 10 U 1968/00

    Unfallversicherungsschutz bei Ausrutscher in Kantine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08
    So besteht bei der Nahrungsaufnahme kein Versicherungsschutz - auch wenn diese im Rahmen einer von dem Betrieb zur Verfügung gestellten Kantine erfolgt oder es sich um ein bezuschusstes Essen handelt (LSG Baden-Württemberg vom 25. Oktober 2001 - Az.: L 10 U 1968/00).
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 58/75

    Unfallversicherungsschutz - Bezahlter Erholungsurlaub - Abholen eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08
    Es handelt sich daher weder bei der Einzahlung noch bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus der Sterbekasse um eine Leistungspflicht des Arbeitgebers, so dass auch keine Vergleichbarkeit zu dem nach gefestigter Rechtsprechung bestehenden Versicherungsschutz bei der Entgegennahme des Lohns aus dem Lohnbüro des Arbeitgebers oder anderer tariflicher Zuwendungen wie z.B. Urlaubsgeld besteht (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 25. Februar 1976 - 8 RU 58/75 -, BSGE 541, 207 ff. und 1. Dezember 1960 - 5 RKn 69/59 -, BSGE 13, 178 ff.; hierzu auch Krasney - a.a.O., § 8 Rdnr. 171 - unter "Geldabheben vom Konto").
  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 69/59
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08
    Es handelt sich daher weder bei der Einzahlung noch bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus der Sterbekasse um eine Leistungspflicht des Arbeitgebers, so dass auch keine Vergleichbarkeit zu dem nach gefestigter Rechtsprechung bestehenden Versicherungsschutz bei der Entgegennahme des Lohns aus dem Lohnbüro des Arbeitgebers oder anderer tariflicher Zuwendungen wie z.B. Urlaubsgeld besteht (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 25. Februar 1976 - 8 RU 58/75 -, BSGE 541, 207 ff. und 1. Dezember 1960 - 5 RKn 69/59 -, BSGE 13, 178 ff.; hierzu auch Krasney - a.a.O., § 8 Rdnr. 171 - unter "Geldabheben vom Konto").
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.1990 - L 3 U 131/89

    Unfallversicherung; Krankenkasse; Vorschuß; Krankengeld; Abholen; Wegeunfall;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08
    Dies gilt auch für den Weg des Versicherten zur Krankenkasse zum Abholen von Krankengeld, der ebenfalls grundsätzlich persönlichen Interessen dient (vgl. hierzu Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 1990 - Az.: L 3 U 131/89 - Breith 1991, 381 (383).
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